Das „Heidenportal“, der älteste romanische Teil des Domes
Summaron 3,5 cm
[alter Gelatinesilberabzug, 23,5 x 17,6 cm]
Allerdings ganz so einfach werden diese kühnen Zugriffe auf Land nicht immer gewesen sein. So ungenutzt größere, zur Feldbestellung geeignete Gebiete auch sein mochten, es gab gewisse Vorrechte der Krone, sogenannten Kronbesitz, der unantastbar blieb, vor allem Gebiete an Straßenkreuzungen oder Punkten, die für Verteidigungszwecke besonders günstig schienen. Sie gehörten dem Reich und wurden von diesem gelegentlich - etwa als Anerkennung für geleistete Waffendienste - Rittern, Grafen oder Fürsten oder auch mächtigen Klöstern als Lehen zum Zweck der Festigung oder Sitz einer Vogtei übermacht. Kronbesitz war vermutlich auch das „Lar“ an der Wetz, d.h. eine offene, bebauungsfähige Gemarkung zwischen Wetz und Lahn, vom Kalsmunt, der Reichsburg mit dem stolzen Bergfried, überschattet. Ansonsten sind keinerlei Spuren eines ehemaligen Krongutes im Wetzlarer Stadtgebiet zu ergründen.
Dieser „Kalsmunt“ wird zu Barbarossas Zeiten auf einem leichten Denar als Münzstätte genannt, ging urkundlich in die Hände derer von Buseck und später an die Grafen von Nassau über, denen die Vogtei über Wetzlar zustand, hatte aber nach Aufblühen und größerer Selbständigkeit der Stadt nichts mehr mit dieser zu tun und geriet verhältnismäßig früh in Verfall.